Notarielle Aufgaben
Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO). In 1. Linie gehört zu den notariellen Aufgaben das Beurkundungswesen. Der Notar soll Rechtsvorgänge beurkunden, soweit die Gesetze Beurkundungsform vorschreiben, z.B. Grundstücksgeschäfte, Schenkungsversprechen, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, Erb- und Eheverträge. Weiter soll er beurkunden, wenn die Beurkundung von den Beteiligten gewünscht wird. Die Beurkundung wird häufig gewählt, ohne vom Gesetz gefordert zu sein, wenn es um die Abfassung wichtiger Verträge geht, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Zu denken ist an Gesellschaftsverträge der Personengesellschaften oder an komplizierte Miet- und Pachtverträge.
Stets steht der Notar den Beteiligten als unparteiischer Berater zur Verfügung. Er hat die vornehmliche Aufgabe, durch sachkundige Vertragsgestaltungen und Problemlösungen bereits im Vorfeld Streitigkeiten der Beteiligten zu vermeiden. In notariellen Urkunden protokollierte Willenserklärungen der Beteiligten bieten zudem einen besonders hohen Standard der Beweissicherung.
Die notarielle Begleitung gewährleistet die rechtssichere Gestaltung und Abwicklung von Rechtsverhältnissen. Insbesondere die nachfolgend beispielhaft benannten Rechtsgebiete sind Kernbereiche notarieller Tätigkeit:
Rechtsanwälte | Notar | Fachanwalt für Erbrecht
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