Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen des Arbeitsrechtes, beginnend vom Abschluss des Arbeitsvertrages über seine Ausgestaltung bis zur umfassenden rechtlichen Begleitung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Arbeitsrecht
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Teilzeit- und Befristungsregelungen usw.
Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, insb. zu Fragen von Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts, Gestaltung sowie Entfernung von Abmahnungen, Gegendarstellungen, Schadensersatzansprüchen usw.
Ausspruch rechtssicherer Kündigungen von Arbeitsverhältnissen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen
Wir beraten und vertreten Bauunternehmer und Bauherren in allen Phasen bauvertraglicher Tätigkeit:
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Baurecht
Beratung bei der Gestaltung von Bauwerkverträgen
Erstellung vollständiger Vertragstexte
Begleitung von Bauvorhaben während der Bauausführung, insb. Regelung von Bauablaufstörungen
auf Bauherrenseite: Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen
auf Unternehmerseite: Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
Einleitung von selbstständigen Beweisverfahren zur Bauzustandsfeststellung
Führung von Bauprozessen
Die Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragen ist häufig mit einem hohen Maß an Emotionalität für die betroffenen Personen verbunden. Dies beginnt beim Finden gerechter und ausgewogener Regelungen bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen ebenso wie bei der Klärung von Rechtsfragen nach Eintritt des Erbfalles. Wir begleiten und beraten Sie in allen erbrechtlichen Problemkreise.
Hierzu gehören insbesondere:
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Erbrecht
die umfassende rechtliche Prüfung letztwilliger Verfügungen
die Begleitung und Vertretung bei erbrechtlichen Auslegungsfragen:
Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtberechtigter
Feststellung der genauen erbrechtlichen Verhältnisse
Verhandlungsführung mit Miterben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten, Nachlassgläubigern oder sonstigen Dritten, Behörden usw.
Durchsetzung/Abwehr von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen aus Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen, Pflichtteilsaussprüchen
wenn nötig die Prozessführung
Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Fragen und Mietrecht, z.B.
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Miet- und Wohnrecht 1
Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen für einen rechtssicheren Vertragsschluss− Mietkaution / Mietsicherheit
Mängel des Mietobjektes
Mietminderung
Mieterhöhung nach Modernisierung
Kündigung eines Mietverhältnisses, z.B. wegen Mietrückständen
Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
Renovierungsverpflichtungen und Schönheitsreparaturen
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit Miet-, Pacht - und Wohnraumrecht, insb.
Miet- und Wohnrecht 2
Nachbarschaftsrecht
Zahlungs- und Räumungsklagen
Forderungseinzug (Zwangsvollstreckung)
Hier betreuen Sie: Mirjam Bollmann
Führung von Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren, bezogen auf Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Rentenversicherungsrecht.
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Wir beraten und vertreten die Mandantschaft vom ersten Moment einer Ermittlungstätigkeit an umfassend mit der klaren Zielsetzung, Belastungen so gering wie möglich zu halten, Ahndungen weitestgehend zu minimieren und Lösungen ggf. im Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden zu erreichen.
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Verkehrsunfall- und Verkehrsstrafrecht, Bußgeldrecht
Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Hier betreut Sie: Mirjam Bollmann
Umfassende Begleitung und Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aller Versicherungssparten.
Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier
Vertragsrecht
Gestaltung und Prüfung aller üblichen Verträge nach deutschem Recht
Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Auslegung von Streitigkeiten aus Verträgen
Forderungseinzug aus Verträgen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Abwehr unberechtigter Ansprüche
Beratung und Vertretung in Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:
Hier betreuen Sie: Mirjam Bollmann
Verwaltungsrecht
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
Hochschulrecht
Beamtenrecht
Allgemeines öffentliches Baurecht
In Bezug auf die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist hervorzuheben, dass die Abrechnung prinzipiell gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgenommen wird, bei welchem es sich um ein Bundesgesetz handelt. In diesem Zusammenhang wird durch das RVG geregelt, wie die Tätigkeit des Anwalts einzelfallabhängig abgerechnet werden muss. Dabei ist ein amtlich katalogisiertes Vergütungsverzeichnis von Bedeutung, in welchem die einzelnen Tätigkeiten dargestellt werden, wobei unter anderem nach außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung und nach Art der Vertretungstätigkeit unterschieden wird. Im Regelfall wird die Höhe der Gebühr durch den sogenannten Streitwert festgelegt, also den wirtschaftlichen Wert, um welchen sich die Auseinandersetzung dreht. Darüber hinaus sind bei manchen Gebührentatbeständen streitwertunabhängig Rahmengebühren vorgesehen, die beispielsweise in den meisten sozialrechtlichen Auseinandersetzungen zur Anwendung gelangen. In derartigen Fällen werden die Rechtsanwaltsgebühren in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Falles bemessen.
Aufgrund der festen gesetzlichen Reglementierung der Anwaltsgebühren können Sie sich zu den regulären Konditionen von kompetenten Spezialisten beraten und vertreten lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in bestimmten Situationen von den gesetzlichen Regelungen des RVG abgewichen werden und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung angezeigt sein kann. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung wird die Vergütungshöhe nach exakt definierten Verfahrensabschnitten beziehungsweise nach Zeitaufwand oder pauschal festgelegt. Von Vorteil ist diese Vorgehensweise unter anderem dann, wenn bei einer Fallprüfung ein extremes Maß an gutachterlicher Rechtsprüfung oder ein enormes Aktenstudium vonnöten ist. Falls eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen ist, wird der Mandant vor der Tätigkeitsentfaltung darüber informiert, wodurch verhindert wird, dass bei der Abrechnung Missverständnisse entstehen. Wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind, besteht für Sie kein Grund zur Beunruhigung. In einer solchen Situation können Sie die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Erwägung zu ziehen. In diesem Zusammenhang werden durch das zuständige Amtsgericht Beratungshilfescheine erteilt. Überdies wird die Bewilligung der Prozesskostenhilfe seitens des Gerichtes veranlasst. Weitere Informationen hierzu werden Ihnen jederzeit gern von unseren Mitarbeiten gegeben, welche Sie bei allen erforderlichen Schritten unterstützen.