Unsere Rechtsgebiete

Aufgrund unserer Spezialisierungen werden Sie umfassend in Ihren Rechtsfragen beraten.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen rechtlichen Fragen des Arbeitsrechtes, beginnend vom Abschluss des Arbeitsvertrages über seine Ausgestaltung bis zur umfassenden rechtlichen Begleitung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Teilzeit- und Befristungsregelungen usw.
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, insb. zu Fragen von Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts, Gestaltung sowie Entfernung von Abmahnungen, Gegendarstellungen, Schadensersatzansprüchen usw.
  • Ausspruch rechtssicherer Kündigungen von Arbeitsverhältnissen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen

Baurecht

Wir beraten und vertreten Bauunternehmer und Bauherren in allen Phasen bauvertraglicher Tätigkeit:


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • Prüfung unBeratung bei der Gestaltung von Bauwerkverträgen
  • Erstellung vollständiger Vertragstexte
  • Begleitung von Bauvorhaben während der Bauausführung, insb. Regelung von  Bauablaufstörungen
  • auf Bauherrenseite: Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und  Schadensersatzansprüchen
  • auf Unternehmerseite: Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
  • Einleitung von selbstständigen Beweisverfahren zur Bauzustandsfeststellung
  • Führung von Bauprozessen

Erbrecht

Die Auseinandersetzung mit erbrechtlichen Fragen ist häufig mit einem hohen Maß an Emotionalität für die betroffenen Personen verbunden. Dies beginnt beim Finden gerechter und ausgewogener Regelungen bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen ebenso wie bei der Klärung von Rechtsfragen nach Eintritt des Erbfalles. Wir begleiten und beraten Sie in allen erbrechtlichen Problemkreise.

Hierzu gehören insbesondere:


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • die umfassende rechtliche Prüfung letztwilliger Verfügungen
  • die Begleitung und Vertretung bei erbrechtlichen Auslegungsfragen:
  • Stellung als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtberechtigter
  • Feststellung der genauen erbrechtlichen Verhältnisse
  • Verhandlungsführung mit Miterben, Vermächtnisnehmern, Pflichtteilsberechtigten,  Nachlassgläubigern oder sonstigen Dritten, Behörden usw.
  • Durchsetzung/Abwehr von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen aus Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen, Pflichtteilsaussprüchen
  • wenn nötig die Prozessführung

Miet- und Wohnungs-eigentumsrecht

Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Fragen und Mietrecht, z.B.


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • PrüfuPrüfung und Gestaltung von Mietverträgen für einen rechtssicheren Vertragsschluss− Mietkaution / Mietsicherheit
  • Mängel des Mietobjektes
  • Mietminderung
  • Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Kündigung eines Mietverhältnisses, z.B. wegen Mietrückständen
  • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • Renovierungsverpflichtungen und Schönheitsreparaturen

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit Miet-, Pacht - und Wohnraumrecht, insb.

  • Nachbarschaftsrecht
  •  Zahlungs- und Räumungsklagen
  •  Forderungseinzug (Zwangsvollstreckung)

Sozial versicherungsrecht


Hier betreuen Sie: Mirjam Bollmann

  • Führung von Widerspruchs- und sozialgerichtlichen Verfahren, bezogen auf Krankenversicherungs-, Schwerbehinderten- und Rentenversicherungsrecht

Strafrecht


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • Wir beraten und vertreten die Mandantschaft vom ersten Moment einer Ermittlungstätigkeit an umfassend mit der klaren Zielsetzung, Belastungen so gering wie möglich zu halten, Ahndungen weitestgehend zu minimieren und Lösungen ggf. im Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden zu erreichen.

Verkehrsunfall- und Ordnungs-widrigkeitenrecht


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Versicherungsrecht


Hier betreut Sie: Mirjam Bollmann

  • Umfassende Begleitung und Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen aller Versicherungssparten

Vertragsrecht


Hier betreut Sie: Dr. Claus Chevalier

  • Gestaltung und Prüfung aller üblichen Verträge nach deutschem Recht
  • Umfassende außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit der Auslegung von Streitigkeiten aus Verträgen
  • Forderungseinzug aus Verträgen, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Abwehr unberechtigter Ansprüche

Verwaltungsrecht

Beratung und Vertretung in Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten:


Hier betreuen Sie: Mirjam Bollmann

  • Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
  • Hochschulrecht
  • Beamtenrecht
  • Allgemeines öffentliches Baurecht

Die Rechtsanwaltsvergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Abrechnung anwaltlicher Tätigkeiten.

In Bezug auf die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit ist hervorzuheben, dass die Abrechnung prinzipiell gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgenommen wird, bei welchem es sich um ein Bundesgesetz handelt. In diesem Zusammenhang wird durch das RVG geregelt, wie die Tätigkeit des Anwalts einzelfallabhängig abgerechnet werden muss. Dabei ist ein amtlich katalogisiertes Vergütungsverzeichnis von Bedeutung, in welchem die einzelnen Tätigkeiten dargestellt werden, wobei unter anderem nach außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung und nach Art der Vertretungstätigkeit unterschieden wird. Im Regelfall wird die Höhe der Gebühr durch den sogenannten Streitwert festgelegt, also den wirtschaftlichen Wert, um welchen sich die Auseinandersetzung dreht. Darüber hinaus sind bei manchen Gebührentatbeständen streitwertunabhängig Rahmengebühren vorgesehen, die beispielsweise in den meisten sozialrechtlichen Auseinandersetzungen zur Anwendung gelangen. In derartigen Fällen werden die Rechtsanwaltsgebühren in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Falles bemessen.

Aufgrund der festen gesetzlichen Reglementierung der Anwaltsgebühren können Sie sich zu den regulären Konditionen von kompetenten Spezialisten beraten und vertreten lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in bestimmten Situationen von den gesetzlichen Regelungen des RVG abgewichen werden und der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung angezeigt sein kann. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung wird die Vergütungshöhe nach exakt definierten Verfahrensabschnitten beziehungsweise nach Zeitaufwand oder pauschal festgelegt. Von Vorteil ist diese Vorgehensweise unter anderem dann, wenn bei einer Fallprüfung ein extremes Maß an gutachterlicher Rechtsprüfung oder ein enormes Aktenstudium vonnöten ist. Falls eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen ist, wird der Mandant vor der Tätigkeitsentfaltung darüber informiert, wodurch verhindert wird, dass bei der Abrechnung Missverständnisse entstehen. Wenn die finanziellen Mittel begrenzt sind, besteht für Sie kein Grund zur Beunruhigung. In einer solchen Situation können Sie die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Erwägung zu ziehen. In diesem Zusammenhang werden durch das zuständige Amtsgericht Beratungshilfescheine erteilt. Überdies wird die Bewilligung der Prozesskostenhilfe seitens des Gerichtes veranlasst. Weitere Informationen hierzu werden Ihnen jederzeit gern von unseren Mitarbeiten gegeben, welche Sie bei allen erforderlichen Schritten unterstützen.

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